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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der MOST Robotics GmbH (nachfolgend: Unternehmen) gelten ausschließlich. Anders lautende Bedingungen des Kunden bzw. Käufers (nachfolgend: Kunden) wird widersprochen, ausgenommen abweichendes ist zwischen dem Unternehmen und dem Käufer schriftlich vereinbart.
  2. Wenn der Kauf einer Ware oder Dienstleistung des Unternehmens im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung. Alle Nebenabreden, ob mündlich oder schriftlich, sind ungültig, solange Sie nicht als fester Bestandteil in die Vertragsdokumente aufgenommen werden.
  3. Wenn die Erbringung von Serviceleistungen vereinbart wird, gelten zusätzlich die Regelungen zu Leistungen im Rahmen eines Servicevertrages.
  4. Wenn im Rahmen des Kaufs ein Wartungsvertrag vereinbart wird, gelten zusätzlich die Regelungen zu Leistungen im Rahmen eines Wartungsvertrages.

§2 Vertragsabschluss

  1. Alle offen verfügbaren sowie mündlich getätigten Angebote des Unternehmens sind unverbindlich.
  2. Ausschließlich Preisangaben aus schriftlichen Angeboten sind für den im Angebot mitgeteilten Zeitraum bindend. Ohne Angabe einer Frist gelten diese Preisangaben vier Wochen.
  3. Das Angebot gilt als bindend angenommen, sobald das Unternehmen die Annahme erklärt oder die Ware versendet. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme durch das Unternehmen zustande.

§3 Lieferung & Lieferverzug

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist gegebenenfalls ein angepasster Liefertermin schriftlich zu vereinbaren.
  2. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, Ex Works (EXW) vom Betriebsgelände des Unternehmens.
  3. Setzt die fristgemäße Lieferung eine Zuarbeit, die Klärung technischer Fragen oder anderweitig, durch den Käufer durch Mitwirken, zu erbringende Leistungen voraus und sind diese nicht erfüllt, kann kein Lieferverzug eintreten. Die Dauer der durch den Käufer verursachten Verzögerungen kann ohne weitere Bekanntgabe an die Lieferfrist angehängt werden.
  4. In Fällen durch höhere Gewalt, beim Unternehmen sowie Lieferanten des Unternehmens, eintretende Betriebsstörungen durch Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, die das Unternehmen ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Auftragsgegenstand zum vereinbarten Termin zu liefern, verlängern sich die oben genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Das Unternehmen wird den Auftraggeber nach Bekanntwerden solcher Ereignisse kurzfristig über Betriebsstörungen in Kenntnis setzen.
  5. Soweit für die Einfuhr in das Bestimmungsland erforderlich, wird der Käufer auf eigene Kosten alle notwendigen Einfuhrgenehmigungen und andere behördliche Genehmigungen beschaffen sowie alle Zollformalitäten erledigen.

§4 Zahlung & Zahlungsverzug

  1. Der Kaufpreis wird entsprechend der gestellten Rechnung fällig. Ist kein anderes Zahlungsziel angegeben, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen.
  2. Skonto- und Rabattzusagen gelten nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Unberechtigter Abzug wird nachgefordert.
  3. Das Unternehmen ist berechtigt, ab der ersten Mahnung entsprechende Gebühren zu berechnen.
  4. Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Unternehmens. Tritt ein Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen ein, hat das Unternehmen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vertragsgegenstände zurückzufordern. Handelt es sich um digitale Vertragsgegenstände, hat der Käufer nachzuweisen, dass alle Kopien unwiederbringlich gelöscht sind.

§5 Mängelansprüche

  1. Im Falle mangelhaft gelieferter Ware ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllungen in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht dem Unternehmen zu. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass der Käufer alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
  2. Kann das Unternehmen auch nach angemessener Verlängerung der Lieferfristen nach unverschuldeter Verzögerung nicht liefern, ist das Unternehmen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche durch den Käufer sind ausgeschlossen. Tritt das Unternehmen vom Vertrag zurück, erstattet es dem Auftraggeber sämtliche bereits erbrachten Zahlungen. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
  3. Auch bei größter Sorgfalt können geringfügige Abweichungen beim Produkt auftreten. Die angebotenen Produkte werden in Kleinserien gefertigt oder betreffen eine Integration verschiedener Systeme nach Wunsch des Käufers. Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Dritthersteller und deren Produkte. Entsprechende Abweichungen sind von Ersatzansprüchen ausgeschlossen.
  4. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferten Vertragsgegenstände beträgt zwölf Monate ab Übergabe der Vertragsgegenstände an den Käufer.
  5. Alle Softwareprodukte sind vom Umtausch ausgeschlossen.

§6 Haftung & Schadenersatz

  1. Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Ausgenommen hiervon sind mittelbare Schäden und Folgeschäden.
  2. Im Falle des Fehlens einer vertraglich oder schlüssig zugesicherten Eigenschaft beschränken sich die Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung durch das Unternehmen auf maximal 150.000 EUR. Die Ersatzpflicht des Unternehmens für Personen- und Sachschäden ist im Falle fahrlässiger Schadensverursachung auf die Ersatzleistung auf 150.000 EUR beschränkt.

§7 Schulungen

  1. Das Unternehmen bietet im Rahmen der Auslieferung / Übergabe Schulungen an. Werden Vertragsgegenstände im Rahmen einer Schulung ausgeliefert, gelten die Lieferbestimmungen, insbesondere des Gefahrenübergangs, gemäß § 3 (2).
  2. Finden Schulungen an Systemen, welche sich im Eigentum des Unternehmens befinden statt, haftet der Käufer für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
  3. Findet eine Schulung beim Käufer statt, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass ein Betrieb an den zu schulenden Systemen im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen möglich ist. Kann eine Schulung kurzfristig durch Verschulden des Käufers nicht durchgeführt werden, werden die veranschlagten Kosten innerhalb der geltenden Fristen in voller Höhe fällig.

§8 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  1. Der Käufer verpflichtet sich über gewährte Konditionen, im Rahmen des Vertragsabschlusses gegenüber Dritten, gegenüber Dritten geheim zu halten.

§9 Salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für diesen Vertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich die Fassung in deutscher Sprache maßgeblich. Übersetzungen dienen lediglich der Veranschaulichung.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in Göttingen, Niedersachsen. Das Unternehmen darf einen anderen Gerichtsstand wählen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, Lücken aufweisen oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine derartige Änderung des Vertrages hat keinen Einfluss auf die Vertragslaufzeit.